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Antrag Schließzeiten - Ausschuss

  • alexmasuch8
  • Apr 4, 2022
  • 3 min read

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung 04.01.2022

Ausschuss für Schulen und Kitas am 27.1.2022


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrte Mitglieder,


wir beantragen hiermit, folgenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschuss für Schulen und

Kitas der Stadt Winsen (Luhe) am 27.1.2022 aufzunehmen:

- Schließzeiten der Kitas in Winsen


Begründung:

Der Stadtelternrat bekommt jedes Jahr Anfragen von Eltern(vertretern) bezüglich der Regelung der

Schließzeiten der Kitas in Winsen. Insbesondere die Schließungen während der Sommerferien führen

regelmäßig zu Diskussionen zwischen Eltern und Kita-Leitung, da jede Kita dies unterschiedlich

handhabt und auf die Bedarfe der Eltern leider nicht in jeder Einrichtung Rücksicht genommen wird.

In den letzten 20 Monaten war dies noch einmal mehr problematisch. Familien mussten bereits ihren

gesamten Jahresurlaub nehmen, um ihre Kinder in den Zeiten zu betreuen, in denen die Kita

pandemiebedingt geschlossen wurde bzw. wenn man keinen Notbetreuungsplatz ergattern konnte.

Auch wenn die Kitas nun wieder offen für alle Kinder sind, fehlt es regelmäßig (nicht erst seit Covid-19)

an Personal. Sei es aufgrund von Erkrankung oder anderer Gründe. Gruppen werden geschlossen,

Früh- oder Spätbetreuung wird gestrichen. Das alles erfolgt meist ohne Absprache mit den Eltern –

oftmals kurzfristig von einem auf den anderen Tag. Wenn man dann noch die regulären Schließzeiten

plus Weiterbildung des Personals aufaddiert, kann der Jahresurlaub einer Familie nicht mehr

ausreichen. Dies führt seit Jahren schon zu enormen Belastungen bei den betroffenen Familien.

Die sog. Kinder-Krankentage, welche während der Pandemie zur Entlastung von Familien beschlossen

wurden, waren ebenfalls schnell aufgebraucht und gelten nach wie vor lediglich für gesetzlich

Versicherte und auch nur bei pandemiebedingter behördlicher Schließung. Jedoch nicht bei z. B.

Personalmangel und damit einhergehenden möglichen Gruppenschließungen.

Ein weiterer kritischer Aspekt bei den Kita-Schließzeiten ist die Berücksichtigung der Vorschulkinder,

welche jedes Jahr am 31.7. aus ihrer Kita entlassen werden und dann bis zum 1. Tag in der Schule

betreut werden müssen. Rein rechtlich ist das Kind ab dem 1.8. ein Schulkind und muss demzufolge

auch über die Schule betreut werden. Dass bedeutet für die Vorschulkinder, dass sie für die Dauer der

Ferien aus ihrem gewohnten Umfeld heraus genommen und in einer Betreuung untergebracht sind, wo

sie weder die Räume, das Angebot aber noch weniger das Personal kennen. Nur selten entscheiden

sich Eltern für diese Option, zum Wohle ihres Kindes. Dies bedeutet einen enormen Druck für die

betroffenden Eltern, insbesondere dann, wenn sich die Schulferien und die Kitaschließzeiten nicht oder

nur wenig überschneiden.

Gemäß KitaG §7 (3): „Die Zeiträume der Kernzeit und der Randzeit sind von der Kindertagesstätte

festzulegen. Dabei ist dem Wohl der Kinder und den Belangen ihrer Erziehungsberechtigten Rechnung

zu tragen.“

Um zukünftig möglichst wenig Probleme bei den festen Schließzeiten in den Kitas zu verzeichnen,

sollen die Schließzeiten eines jeden Kitajahres zukünftig dort in Abstimmung mit den gewählten

Elternvertretern festgelegt und gemäß den Bedarfen der Familien angepasst werden, wo es keine

andere Vereinbarung zwischen den Kitas und den Eltern gibt. Kitas, in denen der Abstimmungsprozess

bereits zufiedenstellend läuft, bleiben hiervon unberührt.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die festen Schließzeiten möglichst auf die Schulferien fallen, um

insbesondere Familien mit älteren Geschwistern oder Vorschulkindern zu entlasten und ihnen so zu

ermöglichen, gemeinsam Urlaub zu machen.

Frühzeitige Bedarfsermittlungen - durch den jeweiligen Träger oder die Stadt - bei allen Eltern können

aufzeigen, wo die Bedarfe sind und erleichtern allen Seiten die jährliche Planung. Eine gemeinsame

Planung ist frühzeitig bekannt zu geben, da viele Arbeitgeber bereits im Herbst die Urlaubsplanung für

das Folgejahr erwarten.

Auch möchten wir darauf hinweisen, dass hierbei alle Familien einzubeziehen sind und sichergestellt

sein muss, dass Abfragen oder andere Informationen auch alle Familien erreichen. Sehr gerne

unterstützt der Stadtelternrat Kitas hier mit seinem Netzwerk zu den Elternvertretern.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass die Urlaubsansprüche von Kitapersonal hierbei unumstritten

sind. Sie dürfen aber nicht über den Betreuungsansprüchen der Familien stehen.

ree

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